Falschparker dürfen sofort abgeschleppt werden!
Wer sein Auto falsch parkt, zum Beispiel auf einem Gehweg, muss zukünftig damit rechnen, dass er sofort abgeschleppt wird. Sobald nämlich eine Behörde eine Behinderung ander Verkehrsteilnehmer – in diesem Fall Fußgänger – feststellt, ist das Parken eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“.
Das Verwaltungsgericht Neustadt (AZ 5 K 902/16.NW) hat jetzt geurteilt, dass das falsch geparkte Fahrzeug als Sicherheitsrisiko einzustufen ist und somit das sofortige Abschleppen verhältnismäßig ist.
Parken auf dem Gehweg ist Störung der öffentlichen Sicherheit
In dem Verfahren ging es um den abgebrochenen Abschleppvorgang, den der Halter des PKW zahlen sollte, insgesamt 174 Euro. Durch die unerlaubte Inanspruchnahme des grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Gehweges habe das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt des Einschreitens durch die Beklagte unmittelbar eine Störung der öffentlichen Sicherheit verursacht. Das unverzügliche Abschleppen sei rechtmässig, so die Neustädter Verwaltungsrichter.