Marderbisse verursachen Millionen Schäden. Die Versicherer regulieren alljährlich rund 60 Millionen Euro in über 200.000 Fällen. Wer sein Auto teil- oder vollkaskoversichert hat, ist gegen den finanziellen Schaden durch Marderbisse geschützt.
Einige Tarife der Kfz-Versicherer decken jedoch nur die direkten Beschädigungen ab, nicht jedoch die Folgeschäden. Verursachen also z.B. durchgebissene Kabel einen Schaden am Katalysator, oder führt ein durchgebissener Kühlschlauch zur Motorüberhitzung, verweigern Versicherer oft die Regulierung, wenn Folgeschäden nicht ausdrücklich mitversichert wurden.
Die deutschen Gerichte vertreten dazu allerdings oftmals eine andere Auffassung. So urteilte das Amtsgericht Mannheim in einem Fall einer defekten Lambdasonde, die mit dem durchgebissenen Kabel fest verbunden war, dass die sich weigernde Teilkaskoversicherung, die nur den reinen Kabelstrang regulieren wollte, auch zur Übernahme der Kosten der Lambadasonde verurteilt wurde, da es sich „eindeutig um Kosten der unmittelbaren Schadenbeseitigung“ gehandelt habe und technisch keine andere Lösung möglich war (AG Mannheim AZ: 3 C 74/08). In ähnlicher Sache urteilte das Amtsgericht Augsburg zu Gunsten des Versicherten (AZ: 4 S 4005/02) bei der eine Benzinpumpe durch ein von einem Marder zerbissenes Kabel und den daraus resultierenden Kurzschluß zerstört wurde. Somit kommt dem Grundsatz von Ursache und Auswirkung eine besondere Bedeutung zu. In jedem Fall kann man davon ausgehen, dass der Geschädigte bei Folgeschäden, sofern er sie nicht expliziert mitversichert hat, immer mit der Versicherung in einen Rechtsstreit eintreten muß.