Sie sind Geschädigter in einem Unfall, sei es als

  • Fußgänger

  • Fahrradfahrer

  • Motorradfahrer

  • PKW oder LKW Fahrer

Die erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatz nach einem Unfall beinhalten neben den Sachschäden, wie

  • Reparaturkosten,
  • Wertminderung
  • Gutachterkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Taxikosten von der Unfallstelle,
  • Neuzulassungskosten,
  • Nutzungsausfall oder Ersatz der Mietwagenkosten
  • Unfallpauschale zur Abgeltung von Fahrt- und Telefonkosten

Auch Personenschäden, wie

  • Ersatz der Behandlungskosten
  • Ersatz der Krankentransportkosten
  • Ersatz der Eigenanteile bei der Krankenversicherung sowie der Kosten die die Kasse gar nicht übernimmt
  • Ersatz von Hilfsmitteln und Medikamenten
  • Ersatz von Krankengymnastik und Massagen als typische Behandlungen nach einem Verkehrsunfall
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche umfassend bei den Versicherungen oder dem Verursacher direkt geltend zu machen.

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