Nachzügler müssen besonders vorsichtig sein
Jeder kennt es und viele machen es. Die Ampel ist Grün und die vorausfahrenden Autos stauen sich zurück in den Kreuzungsbereich. Trotzdem wird in den Kreuzungsbereich eingefahren. Das kann jetzt unangenehme Folgen haben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat jetzt geurteilt (Az. 7 U 22/16), dass wer bei Grün in eine Kreuzung einfährt und dann in einen Rückstau gerät, darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass Autos im Querverkehr ihn nach dem Wechsel der Ampelphase vorlassen.
Insbesondere wenn der „Nachzügler“ schon länger auf der Kreuzung verweilte, muß er sich vor dem Weiterfahren vergewissern, dass ein Zusammenstoß mit dem Gegen- oder Querverkehr ausgeschlossen ist. Das Gericht befand, dass je länger ein Fahrzeug im Kreuzungsbereich stehe, desto eher habe dessen Fahrer mit dem Umschalten der Ampel und anfahrendem Querverkehr zu rechnen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der im Kreuzungsbereich stehende Verkehrsteilnehmer eine 100 % Schuld an dem Unfall habe. Das Urteil ist rechtskräftig.