Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Nach dem Unfall ist zunächst die Unfallstelle mit möglichst vielen Fotos festzuhalten und auch die sonstigen Beweise zu sichern.

Hauptaugenmerk beim Fotografieren mit dem Handy ist nicht der Schaden am eigenen Auto (den können Sie auch noch zuhause fotografieren) sondern die Unfallstelle an sich mit der Position aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge, deren Endstellung und die Lage von Scherben oder sonstigen beim Unfall herabgefallener Fahrzeugteile.

Daher bitte unbedingt beachten

  • Machen Sie so viele Fotos wie möglich von der Unfallstelle, von allen beteiligten Fahrzeugen, der Straßensituation, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen etc.
  • Notieren Sie sich Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls, alle Daten des Unfallgegners und der sonstigen Beteiligten. Wichtig ist das polizeiliche Kennzeichen, bei Ausländern zusätzlich das Land und wenn vorhanden die grüne Versicherungskarte, Name, Anschrift, Telefon des Halters und zusätzlich des Fahrers, Haftpflichtversicherung und Vertragsnummer
  • Wenn Sie alleine sind und kein Zeuge für den Unfallhergang bereit steht bitte zu Beweissicherungszwecken unbedingt die Polizei rufen, notfalls mit dem Handy unter 110. Wenn die Polizei bei reinen Blechschäden nicht kommen will, weisen Sie auf eigene Kopfschmerzen als Folge des Aufpralls hin. Dann handelt es sich um eine fahrlässige Körperverletzung und die Polizei muß ermitteln und den Unfall aufnehmen.
  • Sie sollten niemals an der Unfallstelle Ihre Schuld eingestehen, weder mündlich noch schriftlich, auch nicht gegenüber der Polizei. Wenn Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen, sagen Sie das einfach. Das kann Ihnen nicht zum Nachteil werden.
  • Wenn Sie einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen sollten Sie weder beim Zentralruf noch bei der gegnerischen Versicherung anrufen und Angaben zum Unfallhergang machen. Diese Telefonate werden festgehalten. Anfangs getätigte Angaben lassen sich nur schwer korrigieren. Ist der Unfallgegner am Unfall schuld werden die eigenen Anwaltskosten von der Versicherung des Unfallgegners getragen. In den übrigen Fällen übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung kann ich Ihnen ohne jede Einschränkung empfehlen und als wichtige Versicherung ans Herz legen. Die Kosten liegen dafür bei ca. € 70,– – € 100,– im Jahr.
  • Prüfen Sie, ob Sie unbedingt einen Mietwagen benötigen. Häufig ist die Abrechnung von Nutzungsausfall für die Ausfalldauer deutlich günstiger. Da kommt z.B. bei einem Totalschaden und 14 Tagen Wiederbeschaffungsdauer ein erhebliches Sümmchen zusammen, um die das neue Auto dann teurer sein darf als das bisherige.
  • Prüfen Sie vor der Beauftragung eines Abschleppdienstes ob weitere Kostenträger, z.B. der ADAC oder andere Verkehrsclubs vorhanden sind. Sie haben eine Schadenminderungspflicht und können oft nicht die Erstattung von Abschleppkosten in die Heimatwerkstatt verlangen , wenn diese zu weit entfernt ist und dazwischen weitere Vertragswerkstätten Ihrer Automarke liegen.
  • Sie haben Fragen? Rufen Sie mich von der Unfallstelle aus an. Wir helfen Ihnen weiter und sorgen dafür, daß die Schadenregulierung von Anfang an richtig gemacht wird.

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