Sie wurden erwischt?
Bei einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen?
Bei einer Nötigung im Straßenverkehr?
Bei einer Unfallflucht?
Bei einer fahrlässigen Körperverletzung?
Wußten Sie, daß bei jedem Unfall, bei der eine Person – und sei es nur leicht – verletzt wurde die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung – also einer Straftat – einleitet?
Daher füllen Sie niemals den Bogen von der Polizei selbst aus sondern gehen Sie sofort zum Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens.
Hier gilt der alte Grundsatz: Reden ist silber! Aber Schweigen ist Gold!!!
Wenn sich die Polizei nach einer Straftat bei Ihnen meldet oder zur Unfallstelle kommt, sollten Sie auf jeden Fall keine Angaben zur Sache machen. Die Polizei wird das auf jeden Fall akzeptieren. Ein unbedachtes Wort bei der Polizei oder auch im Gerichtsverfahren kann erheblichen Einfluß auf den weiteren Ablauf des Verfahrens haben.
Wir beschaffen für Sie Akteneinsicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft und prüfen dann gemeinsam mit Ihnen wie das gegen Sie gerichtete Verfahren klein gehalten oder sogar zur Einstellung gebracht werden kann.
In Verkehrsstrafsachen zahlt die Kosten des Rechtsanwalts sogar in den häufigsten Fällen die Rechtsschutzversicherung. Das hängt davon ab, ob Ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Ohne Ihre Angaben kann Ihnen häufig nur Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Daher gilt „Schweigen ist Gold!!!!
Bitte beachten Sie, daß Fristen zu beachten sind, meistens von 2 Wochen.
Wenn Sie Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft oder auch vom Gericht erhalten wenden Sie sich bitte schnellst möglich an den Fachanwalt Verkehrsrecht Ihres Vertrauens.
Fragen zu den Kosten der Vertretung durch den Fachanwalt Verkehrsrecht? Bitte rufen Sie uns an.
Anwalt Hotline 06071/74408Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren und stehen mit Rat und Tat zur Seite.