
Unfall unverbindlich prüfen lassen Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Man wirft Ihnen vor, sich ordnungswidrig im Straßenverkehr verhalten zu haben. Ein Bußgeldbescheid war die Folge. Nicht immer sind diese Bescheide in der Sache oder der Höhe nach berechtigt.
50 % aller zugestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.
Der erste Weg sollte mit dem Bußgeldbescheid zum Fachanwalt für Verkehrsrecht führen. Wir prüfen den Bußgeldbescheid, legen Einspruch ein, fordern Akteneinsicht und vertreten Sie gegenüber Behörden.
Laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind sogar mehr als vier von fünf Bußgeldverfahren mangelhaft! Deshalb bestehen auch vor Gericht gute Chancen einen Bußgeldbescheid anzufechten.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten?
Dann sollten Sie kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren. Füllen Sie den Anhörungsbogen niemals ohne anwaltliche Hilfe aus. Es könnte teuer werden, ja vielleicht sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.